Steckerfertig in der Schweiz: was das Recht wirklich verlangt
600-Watt-Regel, Konformitätserklärung, Meldung an den Netzbetreiber, Brandschutz und Recyclinggebühr.
Ein einziges «Schweizer Zertifikat» für eine Hausbatterie gibt es nicht. Es gibt ein Bündel von Pflichten, verteilt auf Hersteller, Verkäufer und Sie. Diese Seite legt sie ungeschönt dar, denn viele in der Schweiz eingesteckte Batterien erfüllen keine davon.
Die 600-Watt-Regel
In der Schweiz darf eine Anlage ohne konzessionierten Installateur an einer gewöhnlichen Steckdose betrieben werden, solange sie eine Leistungsgrenze pro Abonnentenleitung einhält. Die ESTI-Mitteilung 7/2014 setzt diese Grenze bei 600 W. Darüber gilt wieder das Regime der festen Elektroinstallation, mit Sicherheitsnachweis und zwingendem Beizug einer Fachperson.
Alle Batterien, die wir liefern, verlassen das Werk auf diese Grenze gedrosselt. Sie müssen nichts einstellen: Die Konfiguration erfolgt vor dem Versand.
Die Konformitätserklärung
Die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) verlangt für jedes in der Schweiz in Verkehr gebrachte Gerät eine vollständige Konformitätserklärung mit Angabe der angewandten Normen. Dieses Dokument müssen Sie Ihrem Netzbetreiber oder einem Kontrolleur vorlegen können. Es stammt vom Hersteller, und wir geben es Ihnen mit dem Gerät.
Die Normen, auf die es bei einer Hausbatterie ankommt:
| Sicherheit der Zellen und des Systems | IEC / EN 62619 |
| Installation stationärer Batterien | EN 62485-2 |
| Sicherheit der Leistungselektronik | EN / IEC 62109 |
| Elektromagnetische Verträglichkeit | EN IEC 61000-6-2, 61000-6-4 |
| Funkmodule WLAN und Bluetooth | RED, EN 300 328 |
| Netzschutz und Inselbetriebserkennung | EN 50549-1 |
| Transport von Lithiumbatterien | UN 38.3 |
Die Meldung an den Netzbetreiber
Sie ist obligatorisch, schriftlich, vor der Inbetriebnahme. Es ist weder eine Bewilligung, die Sie einholen müssen, noch eine kostspielige Formalität: Ihr Netzbetreiber muss schlicht wissen, was an seinem Netz hängt. Wir liefern Ihnen das für Ihre Gemeinde vorausgefüllte Formular.
Der Brandschutz
Die VKF-Brandschutzvorschriften und die Norm SIA 2061 regeln den Standort eines Speichers im Gebäude: Abstände, Lüftung, umgebende Materialien, Brand- und Toxizitätsklassen der Zellen. Unser ganzes Sortiment arbeitet mit LFP-Zellen, einer Chemie, die für ihre thermische Stabilität bekannt und bei Schweizer Installateuren verbreitet ist.
Die Recyclinggebühr
Jede in der Schweiz in Verkehr gebrachte Batterie unterliegt der vorgezogenen Entsorgungsgebühr von INOBAT, die Sammlung und Recycling am Lebensende finanziert. Geschuldet wird sie vom Importeur, also von uns, und sie steckt bereits in den angezeigten Preisen. Einen Zuschlag dafür gibt es nicht.
Wer macht was
| Der Hersteller | Konformitätserklärung, Prüfberichte, zehn Jahre Herstellergarantie |
| Voltika | Drosselung auf 600 W, Schweizer Adapter, INOBAT-Gebühr, Konformitätsdossier, Meldeformular, zweijährige gesetzliche Gewährleistung nach Schweizer Recht |
| Sie | Die Meldung vor der Inbetriebnahme an Ihren Netzbetreiber schicken und die angegebenen Sicherheitsabstände einhalten |
Was logisch folgt: was am Liefertag passiert und was die Freigabe der Leistung ändert.